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Wichtige Information - Hundeabgabe

Entsprechend der Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Premstätten wird darauf hingewiesen, dass das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Premstätten zu melden ist.

Auch ist die Beendigung des Haltens eines Hundes ist - unter Angabe des Grundes - innerhalb von 4 Wochen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn die Hundehalterin/der Hundehalter den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt. Erfolgt die diesbezügliche Mitteilung bis zum 15. April, entfällt die Abgabenpflicht für diesen Hund.

Das Team der Marktgemeinde Premstätten steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.