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ZWEI UND MEHR-Steirischer Familienpass


Erhältlich für Familien (schon ab einem Erwachsenen und einem Kind) mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

 

Beantragung:

Der ZWEI UND MEHR-Familienpass kann unter Vorlage der Meldebestätigungen und dem Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe auf verschiedenen Wegen beantragen werden:

  • online  Erstantrag bzw.  Änderungsantrag

  • im Bürgerportalmit Login Handysignatur (für Änderungen eines bereits bestehenden ZWEI UND MEHR-Familienpasses benötigen Sie die Kartennummer)

  • persönlich in der ZWEI UND MEHR-Familien- & KinderInfo, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz

  • in allen steirischen Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtämtern

 

>>Weitere Informationen