Volksbegehren
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.
- Online-Unterstützung mittels ID Austria oder Handysignatur
- in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs)